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Information

nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Verantwortlicher 

Stadt Gelsenkirchen – Die Oberbürgermeisterin

Datenerhebende Stelle
(z.B. Organisationseinheit, Abteilung,
Team, ggf. Möglichkeit der Kontakt-
aufnahme per Telefon und/oder E-
Mail)

Stadt Gelsenkirchen
Die Oberbürgermeisterin
Referat 51 - Kinder, Jugend und Familien
Abteilung 51/3.2 Familienförderung

Markus Bühler
Ebertstr. 20
45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 / 169-9432

E-Mail: markus.buehler@gelsenkirchen.de

Interner Datenschutzbeauftragte/r

E-Mail: datenschutz@gelsenkirchen.de
Telefon: 0209 / 169-5661
Postanschrift:
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben)
Die Angabe der Daten ermöglicht die rechtmäßige Aufgabenerfüllung u.a. zum Angebot der Begrüßungshausbesuche zur Kindesgeburt, zur Anmeldung für Eltern-Kind Kurse und Veranstaltungen für Familien sowie ggf. zum Versand weiterführender Informationen.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)
Es werden folgende Rechtsvorschriften angewandt:
Art. 6 c,e DSGVO i.V.m. §§ 16, 64, 65 SGB VIII
§§ 1,2 BKiSchG
Empfänger und Kategorien von
Empfängern der Daten

Die Jugendlichen und ihre Eltern sind bei der gesamten Hilfe-/ Integrationsplanung zu beteiligen. Für die gegenseitige Übermittlung von Daten gelten die Vorschriften zum Schutz der Sozialdaten des SGB I, SGB II, SGB VIII und SGB X.
Das Referat Kinder, Jugend und Familien wird gegebenenfalls Ihre personenbezogenen Daten anderen Referaten und/oder anderen Stellen offenlegen, soweit dies zur Erfüllungj seiner eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist (z.B. dem Referat Rechnungsprüfung für Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung).

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Sozial-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)
Die Vorgaben leiten sich von den Empfehlungen der KGSt „Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen, Bericht Nr. 4/2006“ ab.

Nach den Begrüßungshausbesuchen zur Kindesgeburt werden die Daten grundsätzlich anonymisiert.
Einzige Ausnahme: es findet eine weitergehende Zusammenarbeit mit den Eltern statt z.B. im Rahmen von Maßnahmen der Jugendhilfe. Emailadressen zur Versendung des Newsletters werden spätestens mit Ende des sechsten Lebensjahres des Kindes gelöscht.

Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen
 

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 / 38424-0
Fax 0211 / 38424-10
Email poststelle@ldi.nrw.de
Internet www.ldi.nrw.de